WoBindG §§ 8 a u. b. Voraussetzung für Erhöhung der Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau. KG, Rechtsentscheid v. 3.2.1983 - Az. 8 WRe Miet 5683/81.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4

item.page.type

item.page.type-orlis

RE

relationships.isAuthorOf

Abstract

Grundsätzlich lässt § 8 a III WoBindG eine Erhöhung der Kostenmiete für im sozialen Wohnungsbau errichteten Wohnraum nicht zu, soweit die Erhöhung auf die Berücksichtigung solcher laufender Aufwendungen gestützt werden soll, die auch in ihrem Ansatz nicht in der der ursprünglich genehmigten Durchschnittsmiete zugrunde liegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung - obwohl dies zulässig gwesen wäre - enthalten waren, deren umlageweise Geltendmachung mietvertraglich jedoch ausgeschlossen ist. Eine Ausnahme bilden solche laufenden Aufwendungen, die nach der Bewilligung der öffentlichen Mittel aufgrund baulicher Änderungen, die von der Bewilligungsstelle genehmigt worden sind, in berücksichtigungsfähiger Weise angefallen sind. -y-

Description

Keywords

Wohnen/Wohnung, Recht, Baurecht, Sozialwohnung, Wohnungsbindungsgesetz, Mieterhöhung, Kostenmiete, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, KG-Urteil

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.43, S.2453-2455, Lit.

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Wohnen/Wohnung, Recht, Baurecht, Sozialwohnung, Wohnungsbindungsgesetz, Mieterhöhung, Kostenmiete, Rechtsprechung, Rechtsentscheid, KG-Urteil

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries