Kernzonenplanung - Gestaltungsplan oder Kernzonenvorschriften?
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IRB: Z 890
SEBI: Zs 1741-4
SEBI: Zs 1741-4
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Abstract
Der Autor kommentiert aus juristischer Sicht einen früheren Aufsatz derselben Zeitschrift von Juli/August 1981, der bei Abwägung zweier im Kanton Zürich vorhandener Planungsinstrumente zu dem Ergebnis kam, dass einem Kernzonenregime der Vorzug vor einem Gestaltungsplan gegeben werden sollte. In einer ersten Phase solle ohne einschraänkende juristische Überlegungen dargestellt werden, was planerisch wünschbar ist. Erst in einer zweiten Runde wird die Einbringung juristischer Gesichtspunkte bei der Abfassung von Kernzonenvorschriften als sinnvoll angesehen. Dabei wird für elastische Regelungen plädiert, die Ausnahmegenehmigungen entbehrlich machen. Mit den Betroffenen sollen dann Durchführbarkeitsstudien durchgeführt werden. wb
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Keywords
Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Stadtkern, Stadtgestalt, Bauvorschrift, Kerngebiet, Baurecht, Baugenehmigung, Bauleitplan, Bebauung
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Plan, Solothurn 39(1982)Nr.3, S.9-11, Abb.
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Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Stadtkern, Stadtgestalt, Bauvorschrift, Kerngebiet, Baurecht, Baugenehmigung, Bauleitplan, Bebauung