Abwasserbeseitigung oder Baustop? Zur Frage der Zulässigkeit von Kleinkläranlagen.
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1984
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ZZ
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SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
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IRB: Z 960
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Zusammenfassung
Der fehlende und in absehbarer Zeit nicht durchzuführende Anschluss an eine kommunale Abwasserbeseitigungsanlage darf im ländlichen Raum nicht zur Ablehnung von Bauanträgen für die Errichtung von Wohngebäuden führen. Das Bundesbaugesetz zeigt sich hierbei flexibler als die Regelungen des Landeswasserrechts auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes von 1976. Wird den Erfordernissen des Umweltschutzes Rechnung getragen, sollte die Errichtung von privaten Kleinkläranlagen durch einen verbesserten Vollzug im geltenden Recht ermöglicht werden. wg
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Städte- und Gemeindebund 38(1983)Nr.9, S.311-314, Lit.