Wie nehmen Mieter ihre Rechte wahr? Das Mietrecht aus der "Sicht von unten".
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1984
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ZZ
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
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Zusammenfassung
Der Mieterschutz erreicht längst nicht alle Haushaltsgruppen, für die er bestimmt ist. Die Mieter sind entweder überhaupt nicht informiert und auf dem Wohnungsmarkt dem "freien Spiel der Kräfte" ausgesetzt. Das Mietrecht geht davon aus, daß Mieter und Vermieter einander ebenbürtige Rechtssubjekte sind; das ist faktisch nicht der Fall. Der Mieter muß sich daher aktiv um Informationen bemühen. rh
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.7, S.184-187, Lit.