Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand 1984.

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SEBI: Zs 2141-1983,17-4

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Abstract

Zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sind die Kosten zu berechnen, die durch das Tätigwerden von Mitarbeitern entstehen. Dasselbe gilt für die Personalkosten-Ermittlung im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung zum Feststellen der finanziellen Auuswirkungen von Stellenplan-Änderungen (Stellenzuwachs, Stellenabbau) und zum Durchführen von verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und den indirekten Kosten insbesondere für die allgemeinen Verwaltungsdienststellen (Organisation, Personal, Rechnungsprüfung usw.). Diese Kosten können - je für sich und insgesamt - durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden; hierzu werden Hinweise gegeben, die auf örtlichen Berechnungen (Stadt Köln, Stadt Hamburg) beruhen. difu

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Kommunalbediensteter, Arbeitsplatz, Kosten, Kostenermittlung, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Staat/Verwaltung, Finanzen

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Köln: Selbstverlag (1983), 28 S., Tab.

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Kommunalbediensteter, Arbeitsplatz, Kosten, Kostenermittlung, Wirtschaftlichkeitskontrolle, Staat/Verwaltung, Finanzen

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KGSt-Bericht; 17/83