Gebietsreform und kommunale Selbstverwaltung.
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1983
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ZZ
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IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
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Zusammenfassung
Die Gebietsreform war weniger eingreifend als ursprünglich gedacht. Das Gesamtsystem des Verwaltungsaufbaues ist erhalten geblieben. Die Kommunalverwaltung in ländlichen Gebieten ist hauptamtlich geworden. Die Ausstattung mit Personal und öffentlichen Einrichtungen hat sich dem städtischen Standard genähert; die Kosten haben sich entsprechend erhöht. Nicht die Gebietsreform, sondern ganz andere Veränderungsfaktoren haben eine Schwächung der kommunalen Selbstverwaltung bewirkt. Ohne die Gebietsreform wäre der Entscheidungsspielraum der Gemeinden, Städte und Kreise sehr viel weitgehender eingeschränkt worden, als er es heute ist. -z-
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Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 36(1983)Nr.18, S.745-753 Lit.