Der "dritte Weg" über die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wenn sich Einzelpersonen zwecks "Umwandlung" zusammenschließen.
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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4
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Zusammenfassung
Bestehende Altanlagen, die fuer den Vermieter wegen der hohen Instandsetzungsaufwendungen uninteressant geworden sind oder modernisiert werden sollen, sind beliebte Objekte der Umwandlung in Eigentum geworden.Auch Einzelpersonen koennen sich bei der Umwandlung zu einer BGB-Gesellschaft zusammenschliessen, um umgewandelte Objekte zu kaufen und instandzusetzen.Die Gesellschaftsvertragsmodalitaeten werden an einem Beispiel dargelegt. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietwohnung, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Umwandlung, Gesellschaft
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Wohnungseigentum, Hamburg 34(1983)Nr.2, S.8, 10-11, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Mietwohnung, Wohnungseigentum, Eigentumswohnung, Umwandlung, Gesellschaft