Baugebot - ein Weg zur Bebauung erschlossener Baugrundstücke? Baugebote sollten dazu dienen, baureife Grundstücke einer Bebauung zuzuführen.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
SEBI: Zs 643-4
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
BBR: Z 239b
IRB: Z 960
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Autor setzt sich vor allem mit dem Gegenargument "mangelnde Praktikabilität" auseinander. Er zeigt mögliche Anwendungsfälle und praktische Verfahrenswege zur Durchsetzung des Baugebotes auf. Vor der Verhängung des Baugebotes steht eine sorgfältige Prüfung der objektiven und subjektiven wirtschaftlichen Zumutbarkeit - unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes einschließlich der Gemeinde als Grundstückseigentümerin. Anwendbare Zwangsmittel, wie Zwangsgelder oder Enteignung, müssen im Einzelfall auf ihre Durchsetzbarkeit hin überprüft werden. Beispiele aus der Praxis zeigen, dass schon ein Hinweis der Gemeinde auf ein mögliches Baugebot zur Schließung von Baulücken führen kann. cs
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Bundesbaugesetz, Baulücke, Baugebot, Bundesbaugesetz, Paragraph 39
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Städte- und Gemeindebund 38(1983)Nr.2, S.43-49
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Bundesbaugesetz, Baulücke, Baugebot, Bundesbaugesetz, Paragraph 39