BBauG § 31 I. Wiederholte rechtswidrige Ausnahmen von einer Bebauungsplanfestsetzung. BVerwG, Urteil v. 10.12.1982 - Az. 4 C 49/79 - Hamburg.
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1983
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IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
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Zusammenfassung
Die rechtswidrig erteilte Ausnahme von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung eines Bebauungsplanes führt auch dann nicht zu einer unmittelbaren Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn, wenn die Baugenehmigungsbehörde derartige rechtswidrige Ausnahmen bereits wiederholt erteilt und dadurch das Plangebiet verändert hat. § 31 I BBauG gewährt, ebensowenig wie § 31 II BBauG, keinen Nachbarschutz. Ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der objektivrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans steht dem Eigentümer eines Grundstücks im Planbereich nicht zu. -y-
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Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 36(1983)Nr.28, S.1574, Lit.