Kaufabschluß - doch wer ist informiert über Rechte und Pflichten? Wünsche an die Notare bei Kaufverträgen über Wohnungs- und Teileigentum. Ein Leserbrief auf den Artikel in Nr.3/1982.

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IRB: Z 236
SEBI: Zs 6352-4

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Zusammenfassung

Der Besitz von Wohnungs- und Teileigentum ist einer ständigen Fluktuation unterworfen. Dadurch entsteht ein nicht unerheblicher Aufwand beim Verwalter. Um Abwicklungsprobleme beim Kauf bzw. Verkauf zu vermeiden, müssen beim Besitzübergang alle sich Beteiligten über ihre Rechte und Pflichten im klaren sein. Dies schließt auch den Verwalter und Notar mit ein, die hierbei durch ihre Aufklärungstätigkeit nachträgliche Schwierigkeiten vermeiden helfen können. Mit welchen Fragen der Verwalter sich häufig zu befassen hat und welche Probleme daraus resultieren können, versucht der Beitrag aufzuzeigen. hb

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Recht, Baurecht, Wohnung, Kaufvertrag, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Vertragsbedingung, Vertragsgestaltung, Sicherheitsnachweis, Notar

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Wohnungseigentum, Hamburg 34(1983)Nr.1, S.16-17

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Recht, Baurecht, Wohnung, Kaufvertrag, Wohnungseigentum, Wohnungseigentumsgesetz, Vertragsbedingung, Vertragsgestaltung, Sicherheitsnachweis, Notar

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