Mietvorvertrag, Anmietrecht, Vormietrecht und Optionsrecht - vier unterschiedliche Rechtsbegriffe des Mietrechts.
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IRB: Z 866
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
SEBI: Zs 2233-4
BBR: Z 281
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Abstract
Der Autor erläutert die Rechtsbegriffe des Mietvorvertrages, des Anmietrechts, des Vormietrechts und des Optionsrecht, die im Zusammenhang mit dem Abschluss von Mietverträgen oft gebraucht, selten aber auch zutreffend verstanden werden. Zwar gilt im Vertragsrecht ganz allgemein der Grundsatz, dass nicht die gebrauchten Bezeichnungen maßgebend sind, sondern dass es darauf ankommt, was die Parteien sich vorgestellt oder gewollt haben. Unrichtige Bezeichnungen sind aber nur solange unschädlich, als aus dem sonstigen Inhalt des Vertrages oder auf andere Weise festgestllt werden kann, wohin der wirkliche Wille der Parteien ging. Da die obigen Begriffe im Gesetz keine ausdrückliche Regelung erfahren haben, werden sie umso ausführlicher dargestellt. rh
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Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mietvertrag, Vorvertrag, Anmietung, Mietrecht, Optionsrecht
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Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht, Neuwied 31(1982)Nr.12, S.225-227, Lit.
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Baurecht, Wohnungsrecht, Mietrecht, Mietvertrag, Vorvertrag, Anmietung, Mietrecht, Optionsrecht