Die Bedeutung der Eichpflicht von Meßgeräten in Wohnungseigentumsanlagen.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 878
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Zu den eichpflichtigen Messgeräten zühlen Wasser-, Warmwasser-, Wärme-, Strom-, Gas- und ggf. Ölzähler, wenn sie für die Versorgung von Häusern oder Grundstücken dienen oder wenn die Verbrauchsabrechnung nicht pauschaliert erfolgt. Werden in einer Wohnungseigentümergemeinschaft Messgeräte verwendet, so ist diese für die Eichung der Messgeräte verantwortlich. Der Bericht geht ein auf die Gültigkeitsdauer und die Kennzeichnung der Eichung, die Nacheichung sowie auf Übergangsvorschriften für Heißwasser-, Warmwasser- und Wärmezähler. hb
Description
Keywords
Versorgungstechnik, Recht, Wärme, Energieversorgung, Wasserversorgung, Wohnungseigentum, Abrechnung, Messgerät, Eichung, Eichpflicht, Wohnungseigentumsanlage
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Der Wohnungseigentümer, Düsseldorf 12(1982)Nr.4, S.116-118
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Versorgungstechnik, Recht, Wärme, Energieversorgung, Wasserversorgung, Wohnungseigentum, Abrechnung, Messgerät, Eichung, Eichpflicht, Wohnungseigentumsanlage