Die Strategie gegen kostenträchtige Mietausfälle. Ein aktuelles Problem mit vielen Facetten.
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IRB: Z 299
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
SEBI: Zs 613-4
BBR: Z 143
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Abstract
Mietausfälle durch spekulatives Leerstehen von Wohnungen gibt es bei den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen nicht, jedoch können Mietausfälle mehrere Kostenarten durch Verursachung von uneinbringlichen Rückständen von Mieten und Nebenkosten, Erlösschmälerungen, Rechtsverfolgung, Schäden nach Auszug, Vertriebskosten und Aufwandsverzichte betreffen. Sie sollten in der Kalkulation durch eine breite Berechnungsgrundlage für das Mietausfallwagnis abgedeckt sein. Nicht einkalkulierbar sind Mietausfälle bei Umbauwohnungen. Typische Mietausfälle sind die verspätete oder gar nicht vorgenommene Mietzahlung. hg
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Vermieter, Miete, Kostenrechnung, Kalkulation, Mietausfall
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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 36(1983)Nr.4, S.195-199
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Wohnen/Wohnung, Finanzierung, Gemeinnütziges Wohnungsunternehmen, Vermieter, Miete, Kostenrechnung, Kalkulation, Mietausfall