Die "Modellfrage" bei der Reform der Juristenausbildung. Eine Zwischenbilanz der staatl. Regelungstätigkeit auf dem Gebiet der einstufigen Juristenausbildung.
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SEBI: 81/6199
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DI
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Abstract
Die Reform der Juristenausbildung ist durch die Novelle zum deutschen Richtergesetz (DRiG) vom 10.9.1971 in ein neues Stadium getreten. Im Mittelpunkt der Reform standen zwei Problemkomplexe, die Frage nach der Zweckmäßigkeit der traditionellen Trennung von theoretischer und praktischer Ausbildung sowie der Stellenwert der Sozialwissenschaften für die Rechtswissenschaft im allgemeinen und die Juristenausbildung im besonderen. Im Rahmen dieser Erneuerung wurde den Ländern die Befugnis eingeräumt, neue Ausbildungsmodelle zu erproben. Die Arbeit versteht sich als eine Zwischenbilanz, die die bisherigen Ergebnisse der Reformbemühungen im Vergleich zu der in der Novelle angestrebten Reformziele aufzeigt. Dabei werden vornehmlich die einstufigen Ausbildungsmodelle der Bundesländer und die bisherigen Veränderungen im Bereich der staatlichen Ausbildungsregelung behandelt. Zudem wird ein Konzept zur Bewertung der vorliegenden Ergebnisse der Reformbewegung erarbeitet. kp/difu
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Juristenausbildung, Ausbildungsmodell, Einstufigkeit, Ausbildungsreform, Didaktik, Gesetzgebung, Hochschule, Bildungswesen
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Hamburg:Selbstverlag (1980), 316, XXII S., Abb.; Tab.; Lit.(jur.Diss.; FU Berlin 1979)
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Juristenausbildung, Ausbildungsmodell, Einstufigkeit, Ausbildungsreform, Didaktik, Gesetzgebung, Hochschule, Bildungswesen
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Hochschuldidaktische Forschungsberichte; 13