Entstehung und Entwicklung des Ratswesens bis zur Behördenreform am Beginn der Neuzeit.

Schulten, Gerd
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1982

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SEBI: 82/6548

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Die Anfänge des Ratswesens reichen bis zur griechisch-römischen Antike zurück.Mit dieser Feststellung korrigiert der Autor die in der älteren Forschung verbreitete These, daß das "consilium" dem Wort und der Sache nach erstmals bei den Ostgoten zu finden sei.Das spätmittelalterliche "consilium" geht aus der hochmittelalterlichen "curia" hervor, in der die ihrem Lehnsherrn mit "Rat und Tat" beistehenden Vasallen Sitz und Stimme haben.Als Zusammenschluß der Bischöfe und Lehnsfürsten, die ihre Ratspflicht in ein Konsensrecht umwandeln können, wird die "curia" zur Repräsentation des Staates und zum Vorläufer der ständischen oder parlamentarichen Versammlungen.Die Arbeit versucht vor allem zu klären, welche inneren Gemeinsamkeiten zwischen den Ratsgremien der verschiedenen Epochen, Staaten und Verfassungen bestehen.Der Rat, der als beratender Ausschuß den Herrscher unterstützen sollte, führt in seiner neuzeitlichen Entwicklung zu den Staatsministerien. chb/difu

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Tübingen:(1982), V, 178 S., Lit.(phil.Diss.; Tübingen 1981)

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