Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz. Eine rechtliche Betrachtung dieser Institution unter Einbeziehung einer Umfrage bei Gewerbeaufsichtsämtern.
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1979
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SEBI: 80/76
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Zusammenfassung
Das - zumindest in dieser Ausprägung - neue Rechtsinstitut des Betriebsbeauftragten hat in die drei Kernbereiche des Umweltschutzrechts (Immissionsschutz-, Gewässerschutz-, Abfallbeseitigungsrecht) Eingang gefunden. Damit dürfte eine Rechtsentwicklung, die Anfang der Siebziger Jahre mit der Diskussion um die Einführung eines Betriebsbeauftragten für Umweltschutz begonnen hatte, vorerst abgeschlossen sein. Trotz oder gerade wegen einer differenzierten Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen hat die Einführung des Immissionsschutzbeauftragten und die Anwendung der Bestimmungen offensichtlich erhebliche Schwierigkeiten in der Praxis bereitet, wie die Umfrage bei Gewerbeaufsichtsämtern gezeigt hat. Das Hauptproblem liegt nach Meinung des Autors in der personellen Besetzung, weil die geforderte Sachkunde an die Person des Immissionsschutzbeauftragten generell sehr hohe Anforderungen stellt. Vor allem für kleine Betriebe ergeben sich hier Probleme. chb/difu
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Frankfurt/Main: R.G.Fischer (1979), XV, 134 S., Lit.(wirtsch.Diss.; Darmstadt 1979)