Die Gesetzgebung im Spannungsverhältnis zwischen Bund und Ländern.
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1979
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SEBI: 79/6071
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Zusammenfassung
Die Untersuchung befaßt sich mit der Frage, wie die Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz zwischen Bund und Ländern verteilt sind und wie sich demgegenüber diese Verteilung in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland darstellt. Dabei wird insbesondere überprüft, auf welche Weise Einflüsse auf die Gesetzgebung der Länder ausgeübt werden. Hierbei zeigt sich als Ergebnis, daß das im Grundgesetz festgelegte Regel-Ausnahme-Verhältnis von Landes- und Bundesgesetzgebung zugunsten der Länder in der Verfassungswirklichkeit nicht mehr erkennbar ist. Der Befund ergibt, daß die Landesgesetzgebung durch den Bund und durch ein Vordringen der Exekutive in einem Maße eingeengt wird, daß die von Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes gezogenen Grenzen nahezu erreicht sind. Zum Erhalt der als positiv für das gesamte Gemeinwesen erkannten Bundesstaatlichkeit werden in der Abhandlung Reformvorschläge zum Schutz der Landesgesetzgebung vor weiteren Einflußnahmen erarbeitet, um die Landesgesetzgebung neues Gewicht zu geben. chb/difu
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Frankfurt/Main: Lang (1979), VIII, 234 S., Lit.(jur.Diss.; Augsburg 1979)
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Serie/Report Nr.
Schriften zum Staats- und Völkerrecht; 12