Nachbarrecht - Lärmeinwirkungen. Zur Unzulässigkeit der von einem Tennisplatz ausgehenden Lärmeinwirkungen. BGB § 906. BGH, Urteil v. 17.12.1982 - IV ZR 55/82 - OLG Frankfurt/Main, LG Fulda.

Keine Vorschau verfügbar

Datum

1983

item.page.journal-title

item.page.journal-issn

item.page.volume-title

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Autor:innen

Zusammenfassung

Zur Unzulässigkeit der von einem Tennisplatz ausgehenden Lärmeinwirkungen. Die planerische Zulässigkeit von Tennisplätzen in Mischgebieten (§ 6 BauNVO) als auch die Grenzwerte der VDI-Richtlinie 2058 dienen nur als allgemeiner Anhalt für die Ermittlung der ortsüblichen Nutzung. Diese Gesichtspunkte schließen aber nicht aus, die verursachten Geräusche wegen der Besonderheit im Einzelfall als nicht mehr ortsüblich zu qualifizieren. rh

item.page.description

Zeitschrift

Ausgabe

Erscheinungsvermerk/Umfang

Baurecht 14(1983)Nr.2, S.181-182, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

Deskriptor(en)

Serie/Report Nr.

Sammlungen