Schwachstellen eines Sozialpfandbriefes.

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IRB: Z 877

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Unter dem sog. Sozialpfandbrief versteht man einen Pfandbrief, dessen Zinsertrag einkommen- und körperschaftssteuerfrei ist, und der dadurch auch indirekt den Kirchen- und Gewerbeertragssteuerzahlern zugute kommt. Voraussetzung für die Zinsfreieit ist, dass der Gegenwert des Pfandbriefes dem sozialen Wohnungsbau zukommt, und dass sein Zins wegen der Steuerfreiheit erheblich unter dem der tarifbesteuerten Papiere liegt. Probleme entstehen über das wie und wann der Zinsfreiheit, ebenso sind die Fragen der Laufzeit, Anschlussfinanzierung und Umschuldung noch nicht geklärt. hg

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Recht, Wohnung, Finanzen, Wohnungsbaufinanzierung, Sozialer Wohnungsbau, Sozialpfandbrief

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Zeitschrift für das gemeinnützige Wohnungswesen in Bayern, München 71(1981)Nr.4, S.162-164

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Recht, Wohnung, Finanzen, Wohnungsbaufinanzierung, Sozialer Wohnungsbau, Sozialpfandbrief

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