Landesplanung und Bauleitplanung. Verflechtung zwischen beiden läßt nach tatsächlichem Handlungsspielraum fragen. Sie stehen nicht neben-, sondern in einem Beziehungsverhältnis zueinander.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 903
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
SEBI: Zs 439-4
BBR: Z 267
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Vom Beginn der Planungsdiskussion bis heute ist die Frage aktuell geblieben, heute sogar schärfer akzentuiert denn je, welchen tatsächlichen Handlungsspielraum die planende Kommune unabhängig von der ihr formal zustehenden und in dieser Hinsicht nicht bestrittenen Planungshoheit besitzt. Die von ihr zu berücksichtigenden Vorgaben bis hin zum Planungsgebot werden, so scheint es, ständig mehr, wodurch die gemeindliche Initiative erheblich eingeengt wird. Und das keineswegs immer nur aus Notwendigkeit. Andererseits ist jedoch nicht zu bestreiten, dass Landes- und Gemeindeplanung nicht nebeneinander, sondern in einem Beziehungsverhältnis zueinander stehen, dass die eine ohne die andere nicht auskommt. IRPUD
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Planungsrecht, Landesplanung, Bauleitplanung, Selbstverwaltung, Handlungsspielraum, Planungshoheit
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Demokratische Gemeinde, Bad Godesberg 31(1979)Nr.11, S.1038, 1040-1042, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Planungsrecht, Landesplanung, Bauleitplanung, Selbstverwaltung, Handlungsspielraum, Planungshoheit