Zur Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots. Erfahrungen in Frankfurt.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
In jeder Großstadt gibt es leerstehende und verwahrlosende Wohnhäuser. Überall ist schon versucht worden, mit den Mitteln der Bauaufsicht dagegen anzugehen. Offenbar hat damit aber kaum eine Stadt nennenswerte Erfolge erzielt. Nur wenn's schiefging, wurde berichtet - in der Tagespresse. Aus der Frustation solcher Erfahrungen heraus haben dann nur wenige Städte die Möglichkeiten des § 39 e BBauG zu nutzen versucht. Vielleicht auch, weil sich die Diskussion darüber in wohnungspolitischen und sozialen Aspekten erschöpfte, ohne dass Vorgehensmöglichkeiten und -probleme mit ähnlicher Gründlichkeit erörtert worden wären. -z-
Description
Keywords
Bundesbaugesetz, Wohnungsmodernisierung, Finanzierung, Stadterneuerung, Verfahren, Instandsetzung, Paragraph 39 e
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Bauwelt 73(1982)Nr.48(Stadtbauwelt Nr.76), S.2016.428-2020.432, Tab., Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Bundesbaugesetz, Wohnungsmodernisierung, Finanzierung, Stadterneuerung, Verfahren, Instandsetzung, Paragraph 39 e