Zur Anwendung des Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots. Erfahrungen in Frankfurt.

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BBR: Z 264
IRB: Z 36
SEBI: Zs 360-4

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Abstract

In jeder Großstadt gibt es leerstehende und verwahrlosende Wohnhäuser. Überall ist schon versucht worden, mit den Mitteln der Bauaufsicht dagegen anzugehen. Offenbar hat damit aber kaum eine Stadt nennenswerte Erfolge erzielt. Nur wenn's schiefging, wurde berichtet - in der Tagespresse. Aus der Frustation solcher Erfahrungen heraus haben dann nur wenige Städte die Möglichkeiten des § 39 e BBauG zu nutzen versucht. Vielleicht auch, weil sich die Diskussion darüber in wohnungspolitischen und sozialen Aspekten erschöpfte, ohne dass Vorgehensmöglichkeiten und -probleme mit ähnlicher Gründlichkeit erörtert worden wären. -z-

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Bundesbaugesetz, Wohnungsmodernisierung, Finanzierung, Stadterneuerung, Verfahren, Instandsetzung, Paragraph 39 e

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Bauwelt 73(1982)Nr.48(Stadtbauwelt Nr.76), S.2016.428-2020.432, Tab., Lit.

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Bundesbaugesetz, Wohnungsmodernisierung, Finanzierung, Stadterneuerung, Verfahren, Instandsetzung, Paragraph 39 e

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