Die Sorgfaltspflichten des Kraftfahrers gegenüber Kindern im Straßenverkehr
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SEBI: 82/4051
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DI
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Abstract
In der Bundesrepublik stirbt alle sieben Stunden ein Kind an den Folgen eines Verkehrsunfalls. Als Fußgänger sind Kinder relativ wie absolut am häufigsten in Verkehrsunfälle verwickelt. Zu den Hauptursachen zählen unachtsames Überqueren der Straße, plötzliches Hervortreten hinter Sichthindernissen und Spielen auf der Fahrbahn. Zunächst hatte die Rechtsprechung versucht, die Gefahren, die den Kindern auf der Straße drohen, durch besondere Verpflichtungen der Kraftfahrer zu bannen. Nunmehr hat der Gesetzgeber dem Fahrzeugführer in @ 3 Abs. 2 a der Straßenverkehrsordnung erhöhte Sorgfaltspflichten gegenüber Kindern auferlegt. Der Verfasser sucht in seiner Arbeit diese Pflichten abzugrenzen. Beim Auftauchen von Kleinkindern wird eine erhebliche Geschwindigkeitsherabsetzung stets geboten sein. Die zunehmende Verkehrsaufgeschlossenheit der Schulkinder läßt es als gerechtfertigt erscheinen, die Anforderungen ihnen gegenüber geringer zu fassen. Da sich die neue Regelung auf unbestimmte Rechtsbegriffe beschränkt, wird sich ihr Erfolg in Grenzen halten. ks/difu
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Sorgfaltspflicht, Kraftfahrer, Kind, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Kleinkind, Schulkind, Verwaltungsrecht, Verkehr, Rechtsvergleichung
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Köln:(1981), VII, 69 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1981)
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Sorgfaltspflicht, Kraftfahrer, Kind, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Kleinkind, Schulkind, Verwaltungsrecht, Verkehr, Rechtsvergleichung