Der vorläufige Rechtsschutz gegen Feststellungs- und Folgebescheide.
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SEBI: 83/3621
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DI
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Abstract
Mit der Zunahme der sogenannten Abschreibungs- oder Verlustzuweisungsgesellschaften wuchs das Interesse an der Frage, auf welche Weise die vorläufige Anerkennung von Verlusten aus Beteiligungen an Personengesellschaften durchsetzbar ist. Ein umfassender vorläufiger Rechtsschutz gewinnt für die Steuerpflichtigen deshalb an Gewicht, weil mit der Einlegung eines Rechtsbehelfs keine aufschiebende Wirkung einhergeht. Der angefochtene Verwaltungsakt kann im Steuerrecht grundsätzlich vollzogen werden, was den Finanzbehörden die Erhebung der Steuern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung der Gerichte ermöglicht. Ein rechtskräftiges Revisionsurteil ergeht im Durchschnitt erst nach acht Jahren. Der Verfasser erarbeitet das System des vorläufigen Rechtsschutzes im einheitlichen und gesonderten Gewinnfestellungsverfahren. Er versucht eine Lösung für die vorläufige Berücksichtigung von Verlusten zu finden und diese dogmatisch abzusichern. ks/difu
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Vorläufiger Rechtsschutz, Feststellungsbescheid, Folgebescheid, Finanzgerichtsordnung, Abgabenordnung, Steuerrecht, Gewinnfeststellung, Verlust, Rechtsprechung, Vollzug, Aussetzung, Verwaltungsrecht, Steuer
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Göttingen:(1981), XXI, 129 S., Lit.(jur.Diss.; Göttingen 1981)
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Vorläufiger Rechtsschutz, Feststellungsbescheid, Folgebescheid, Finanzgerichtsordnung, Abgabenordnung, Steuerrecht, Gewinnfeststellung, Verlust, Rechtsprechung, Vollzug, Aussetzung, Verwaltungsrecht, Steuer