Verfassungsrechtliche Gewährleistungen bei der Auferlegung steuerlicher Lasten. Die zweckmäßige Gestaltung der Sozialhilfe, der steuerlichen Grundfreibeträge und des Kinderlastenausgleichs.

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SEBI: 82/6671

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Abstract

Steuerliche Lasten kann der Gesetzgeber nur in den Grenzen auferlegen, die die Verfassung ihm vorgibt. Diese verfassungsrechtliche Prüfung bildet den ersten Untersuchungsgegenstand der Arbeit, welche hier in einen Katalog verfassungsrechtlicher Ge- und Verbote mündet. Der zweite Teil widmet sich dem Problemkreis, ob das Sozialhilferecht, die steuerlichen Grundfreibeträge und der Kinderlastenausgleich richtig gestaltet sind. Diese vornehmlich rechtspolitische Fragenstellung steht mit den verfassungsrechtlichen Erörterungen im Zusammenhang, weil jede rechtspolitische Lösung mit dem Verfassungsrecht vereinbar sein muß. Vorangestellt ist den beiden Problemkreisen eine Darstellung der finanzwissenschaftlichen Aussagen über eine Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip. ks/difu

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Steuerrecht, Leistungsfähigkeit, Lastenauferlegung, Sozialhilfe, Steuerfreibetrag, Kinderlastenausgleich, Rechtspolitik, Kindergeld, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Steuer

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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 213 S., Tab.; Lit.(jur Diss.; Kiel 1981/82)

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Steuerrecht, Leistungsfähigkeit, Lastenauferlegung, Sozialhilfe, Steuerfreibetrag, Kinderlastenausgleich, Rechtspolitik, Kindergeld, Sozialwesen, Verfassungsrecht, Steuer

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Schriften zum öffentlichen Recht; 430