Staatliche und kommunale Befugnisse im Disziplinarrecht der der Kommunalbeamten unter Berücksichtigung der Rechtslage in Preußen.
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1964
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SEBI: CN 987
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DI
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Abstract
Gegenstand der Untersuchung ist es, die dogmatischen Grundlagen des kommunalen Disziplinarrechts darzustellen und anhand des gewonnenen Ergebnisses die Grenzen der staatlichen Einwirkungsmöglichkeit zu bestimmen mit dem Ziel, daß die gemeindliche Personalhoheit nicht in ihrem Kernbereich angetastet wird. Dabei wird in besonderem Maße die Rechtslage in Preußen und die dazu erfolgte Rechtsprechung des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes berücksichtigt. Besonderes Gewicht in der Abhandlung kommt der Frage zu, wie das Verhältnis zwischen Staat und Kommunen auf dem Gebiet des Disziplinarrechts ausgestaltet ist: entweder besitzen die Gemeinden mit der Personenhoheit auch die Disziplinargewalt, wobei sich der Staat auf die Rechtsaufsicht beschränkt, oder aber der Staat nimmt die Disziplinarhoheit für sich in Anspruch. Nach den geltenden Regelungen gibt es auch Zwischenformen. chb/difu
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Marburg:(1964), XXV, 121 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1964)