Das Recht der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder in Bayern unter Berücksichtigung der hauptamtlichen Beigeordneten und Stadträte in den außerbayerischen Kommunalverfassungen.
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SEBI: 82/6201
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Zusammenfassung
In Bayern gibt es seit 1919 (mit einer kurzen Unterbrechung) berufsmäßige Gemeinderatsmitglieder. Die Doppelstellung dieses Personenkreises als kommunale Wahlbeamte einerseits und Mitglieder der Vertretungskörperschaft andererseits werfen zahlreiche Fragen auf, denen der Autor in dieser Arbeit nachgeht. So wird ein Überblick über die Geschichte und Herkunft der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder gegeben; eine Bestandsaufnahme und Kurzanalyse der gegenwärtigen Verhältnisse schließt sich an. Aus dem Vergleich mit den kommunalen Wahlbeamten anderer Kommunalverfassungen ergeben sich die Besonderheiten des bayerischen Modells. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Erörterung der Rechte und Pflichten der berufsmäßigen Gemeinderatsmitglieder und der Abgrenzung ihrer Rechtsstellung gegenüber derjenigen der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Den Abschluß bilden rechtspolitische Erwägungen. chb/difu
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Gemeinderat, Gemeinderatsmitglied, Beigeordneter, Stadtrat, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter
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Würzburg:(1982), 247 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1982)
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Gemeinderat, Gemeinderatsmitglied, Beigeordneter, Stadtrat, Kommunalrecht, Rechtsgeschichte, Kommunale Vertretungskörperschaft, Kommunalbediensteter