Die Gewährleistung gemeindlicher Selbstverwaltung durch das Grundgesetz.

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SEBI: 70/744

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Abstract

Die Arbeit liefert einen wichtigen Beitrag zur Auslegung und zum Verständnis des Art. 28 (2) S. 1 GG. Sie stellt heraus, daß, indem sich Inhalt und Reichweite der Gewährleistung gemeindlicher Selbstverwaltung unmittelbar aus der Verfassung selbst ergeben, bei der Bestimmung des Inhalts dieser Garantie nicht maßgeblich auf die überkommene kommunale Selbstverwaltung zurückzugreifen ist; ein derartiges Vorgehen stellt sich regelmäßig als unzulässig dar und darf nur subsidiär zur Lückenfüllung zur Anwendung kommen. Demzufolge werden in der Arbeit in erster Linie Vorschriften des Grundgesetzes im Hinblick auf die kommunale Selbstverwaltung untersucht: der Einfluß der "Konstitiutionsprinzipien" (freiheitliches, soziales und demokratisches Prinzip), die Problematik der Institutionsgarantien sowie ein Vergleich der hierbei gewonnenen Ergebnisse mit den bisher in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Ergebnissen. chb/ difu

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Kommunale Selbstverwaltung, Gewährleistung, Konstitutionsprinzip, Verfassungsrecht, Kommunalrecht

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Marburg:(1966), XX, 253 S., Lit.(jur.Diss.; Marburg 1966)

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Kommunale Selbstverwaltung, Gewährleistung, Konstitutionsprinzip, Verfassungsrecht, Kommunalrecht

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