Otto Mayer - Die "juristische Methode" im Verwaltungsrecht.

Hueber, Alfons
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1982

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SEBI: 82/2199

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"Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht." - Dieser Satz von Otto Mayer ist wohl eine der meistzitierten Aussagen über das Verwaltungsrecht. Die gängige Interpretation, Mayer habe damit eine Verfassungsunabhängigkeit des Verwaltungsrechts fordern wollen, beweist nur Unkenntnis und mangelndes Verständnis des Werkes dieses bedeutenden Verwaltungsrechtlers. Die vorliegende Arbeit versucht, das methodische Fundament der Schriften Otto Mayers zu beleuchten, um zu einem besseren Verständnis beizutragen. Der Zugang zur Methode Mayers wird auch durch eine erstmals in dieser Arbeit zu findende ausführliche Bibliographie seiner Veröffentlichungen und von Rezensionen seiner Schriften erleichtert. Behandelt werden in dieser Untersuchung das verschüttete methodische Selbstverständnis Otto Mayers, die staatstheoretischen Grundlagen, die Methode vor Mayer in der zeitgenössischen Theorie sowie die allgemeinen Rechtsideen auf den geschichtlichen Entwicklungsstufen. chb/difu

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Berlin: Duncker & Humblot (1982), 211 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1981)

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Serie/Report Nr.

Schriften zum öffentlichen Recht; 405

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