Der Minderheitenschutz im Wohnungseigentumsrecht unter Berücksichtigung der Gesetzentwürfe des Bundesrates - BTDr. 8/161 - und der Bundesregierung - BTDr. 8/2444 - zur Änderung des Gesetzes über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht

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SEBI: 82/2653

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Abstract

Die fortwährende Zunahme der Eigentumswohnungen (1,26 Mio. im Jahre 1980) führt zu einer ständig wachsenden Bedeutung des Wohnungseigentums als Rechtsinstitut, das durch das Wohnungseigentumsgesetz vom 15. März 1951 begründet worden ist. Aus der umfangreichen Problematik des Wohnungseigentumsrechts greift der Autor den Bereich des Minderheitenschutzes heraus, da diesem aufgrund der im Titel genannten Gesetzesänderungsentwürfe eine besondere Aktualität zuteil wird. Da die geplanten Gesetzesänderungen eine Stärkung der Rechtsstellung des einzelnen Wohnungseigentümers vorsehen, untersucht der Autor, ob und inwieweit die vorhandenen und die geplanten Regelungen sachlich gerechtfertigt sind und die Interessen aller Eigentümer berücksichtigen. Es wird dargelegt, daß Minderheitenschutz ein notwendiges Korrelat des Mehrheitsprinzips ist und das Ziel verfolgt, die Mehrheitsherrschaft zu beschränken. Parallelen zu anderen privatrechtlichen Personenverbänden machen dies besonders deutlich. ks/difu

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Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Gesetzentwurf, Gesetzesänderung, Minderheitenschutz, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mehrheitsprinzip, Wohnungswesen, Gesetzgebung

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Frankfurt/Main: Selbstverlag (1981), XXIII, 226 S., Tab.; Lit.(jur.Diss.; Frankfurt/Main 1981)

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Eigentumswohnung, Wohnungseigentum, Dauerwohnrecht, Gesetzentwurf, Gesetzesänderung, Minderheitenschutz, Wohnungseigentümergemeinschaft, Mehrheitsprinzip, Wohnungswesen, Gesetzgebung

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