Wohngeld- und Mietenbericht 1977.

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SI B 2530

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Abstract

Nach § 8 Abs. 4 des Zweiten Wohngeldgesetzes berichtet die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag alle zwei Jahre über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum, um eine Entscheidung darüber zu ermöglichen, bis zu welchen monatlichen Höchstbeträgen die Miete oder Belastung bei der Gewährung des Wohngeldes berücksichtigt werden kann. Dieser Mietenbericht wird seit 1975 mit dem auf Grund der Beschlüsse des Deutschen Bundestages gleichfalls im zweijährigen Abstand zu erstattenden Wohngeldbericht verbunden, der vor allem Auskunft über die Erfahrungen mit der Durchführung des 2. WoGG geben soll einschließlich einer statistischen Auswertung unter verschiedenen Aspekten. Im einzelnen werden folgende Problembereiche erörtert 1. Wohngeldbericht: Überblick über die Bedeutung des Wohngeldes anhand Eckdaten, wohnungspolitische Probleme, Anwendung des SGB, Geschäftslage und Verwaltungsaufwand. 2. Mietenbericht: Entwicklung der Wohnungsmieten 1975-1977, Maßnahmen zur Nachsubventionierung und Probleme der Mietenverzerrung,Mietobergrenzen und künftiger Mietenanstieg im sozialen Wohnungsbau. pa/difu

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Wohngeldstatistik, Mietentwicklung, Sozialwohnungsbestand, Sozialrecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Gesetzgebung

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Bonn-Bad Godesberg:(1977), 49 S., Tab.

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Wohngeldstatistik, Mietentwicklung, Sozialwohnungsbestand, Sozialrecht, Wohnungswesen, Mietwesen, Gesetzgebung

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