Kosten eines Arbeitsplatzes. Stand Juli 1981.

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SEBI: Zs 2141-1981,12

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Abstract

Zur fortlaufenden Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung sind die Kosten zu berechnen, die durch das Tätigwerden von Dienstkräften entstehen. Dasselbe gilt für die Personalkosten-Ermittlung im Zuge der Haushalts- und Finanzplanung zur Feststellung der finanziellen Auswirkungen von Stellenplan-Änderungen und zur Durchführung von verwaltungsinternen Leistungsverrechnungen. Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich zusammen aus den Personalkosten, den Sachkosten und indirekten Kosten, die durch die Verwendung von Durchschnittswerten ermittelt werden; hierzu werden Hinweise gegeben, die auf örtlichen Berechnungen (Stadt Köln) beruhen. Aus den jährlichen Kosten eines Arbeitsplatzes kann der Aufwand je Arbeitsstunde berechnet werden. Die Gesamtkosten eines Beamten der Besoldungsgruppe A 11 (14 qm Büroraum als Einzelzimmer) betragen danach je Arbeitsstunde DM 52,30, die eines Beamten der Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) 61,40 DM, für einen Beamten der Besoldungsgruppe A 15 78,95 DM und die eines Beamten der Besoldungsgruppe B 2 94,00 DM. Die im Bericht veröffentlichten Werte können nicht ohne weiteres mit den in früheren Jahren veröffentlichten verglichen werden, weil sich z.T. die Berechnungsgrundlagen geändert haben (z.B. Versorgungszuschlag bei den Personalkosten der Beamten, Lohngruppen bei den Personalkosten der Arbeiter).

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Arbeit, Arbeitsplatzkosten, Personalkosten, Verwaltungsorganisation

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Köln:(1981), 24 S.,

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Arbeit, Arbeitsplatzkosten, Personalkosten, Verwaltungsorganisation

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KGSt-Bericht; 12/81