Grundstrukturen des Rechts der Abwasserbeseitigung nach der vierten Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz und dem Abwasserabgabengesetz

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SEBI: 81/2214

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Nahezu alle unsere Gewässer bedürfen einer dringenden Sanierung. Bis heute ist es nicht gelungen, die Ursachen der Gewässerverunreinigung in entscheidender Weise zu bekämpfen. Als solche seien genannt: die landwirtschaftliche Düngung und die Schädlingsbekämpfung, Steusalzmaßnahmen flüssige radioaktive Abfälle und dergleichen mehr. Den Hauptanteil an der Gewässerverschmutzung haben zweifellos die häuslichen und gewerblichen Abwässer, welche folglich auch Ansatzpunkt einer nachhaltigen Sanierung sein müssen. Bis Mitte der 70er Jahre bestand die Ausrichtung des Wasserrechts ausschließlich darin, die direkten Einleiter schädlichen Abwassers zu disziplinieren. Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes im Jahre 1976 strukturierte das Abwasserrecht neu, veränderte dessen Zielrichtung, Instrumente und Bezugssubjekte. Die Aufgaben, die diese Veränderungen gestellt haben, und die von ihnen ausgehenden Impulse sind Gegenstand der Untersuchung. ks/difu

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Abwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Gewässerverunreinigung, Wasserrecht, Indirekteinleiter, Wasserwirtschaft, Umweltschutz

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Bonn:(1981), XXXII, 294 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1981)

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Abwasserbeseitigung, Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserabgabengesetz, Gewässerverunreinigung, Wasserrecht, Indirekteinleiter, Wasserwirtschaft, Umweltschutz

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