Die Erbbauzinserhöhung gem. § 9 a Erbbaurechtsverordnung.
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SEBI: 82/612
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DI
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Abstract
Aus dem Vorbehalt des Grundstückseigentümers auf Erhöhung des Erbbauzinses können sich für den Erbbauberechtigten sozial unerwünschte Belastungen ergeben.Viele Anpassungsklauseln in Erbbaurechtsverträgen führten zu exorbitanten Erbbauzinserhöhungen, die gerade die Bevölkerungsschichten wirtschaftlich kaum verkraften konnten, denen das Erbbaurecht erst die Möglichkeit eröffnen sollte, sich ein Eigenheim zu verschaffen.Das Erbbaurecht drohte zu einem Instrument der Bodenspekulation ohne Risiko zu degenerieren.Dieser Gefahr trat der Gesetzgeber am 23. 1. 1974 mit dem Gesetz zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht entgegen, womit er an diejenigen ordnungspolitischen Vorstellungen anknüpfte, die dem Rechtsinstitut des Erbbaurechts zugrundegelegen haben.Er beschränkte sich darauf, den Anspruchsinhalt einer Anpassungsklausel zu begrenzen, was zu einem gerechten Ausgleich der entgegenstehenden Interessen des Erbbaurechtsbestellers und des Erbbauberechtigten führte. ks/difu
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Erbbaurecht, Erbbaurechtsverordnung, Erbbauzins, Erbbauzinserhöhung, Baurecht
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Frankfurt/Main: Lang (1980), 121 S., Lit.(jur.Diss.; Bielefeld 1980)
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Erbbaurecht, Erbbaurechtsverordnung, Erbbauzins, Erbbauzinserhöhung, Baurecht
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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 242