Teilung von Bundesgesetzen. Die rechtliche Zulässigkeit der Aufspaltung von Gesetzentwürfen des Bundes in zustimmungsbedürftige und zustimmungsfreie Teile.

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SEBI: 82/2205

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Die Gesetzesteilung spiegelt ein Urproblem föderativer Kompetenzabgrenzung in der Bundesrepublik Deutschland wider: Im Grundgesetz sind die Fälle abschließend aufgezählt, in denen Bundesgesetze nur mit Zustimmung des Bundesrates zustande kommen.Die politische Praxis hat zu sehr weitreichenden Mitwirkungsrechten des Bundesrates geführt.Um besonders in der Zeit, als sich eine Mehrheit der SPD/FDP-Koalition im Bundestag und eine CDU/CSU-Mehrheit im Bundesrat gegenüberstanden, die Rolle des Bundesrates zurückzudrängen, wurde der seit Bestehen der Bundesrepublik existierende Plan wiederaufgegriffen, Bundesgesetze in ihre materiellrechtlichen, zustimmungsfreien und verfahrensrechtlichen, zustimmungspflichtigen Bestandteile aufzuteilen.Der Autor untersucht die durch ein derartiges Vorgehen aufgeworfenen verfassungs- und staatsrechtlichen Probleme (insbesondere die Auswirkungen auf die Stellung des Verfassungsorgans Bundesrat). chb/difu

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Bundesgesetz, Teilung, Teilgesetz, Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung, Vermittlungsverfahren, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Theorie

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Berlin:Duncker & Humblot (1982), 210 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1981/82)

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Bundesgesetz, Teilung, Teilgesetz, Bundesrat, Bundestag, Bundesregierung, Vermittlungsverfahren, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Theorie

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Schriften zum öffentlichen Recht; 420