VwVfG § 35. DSchG § 2 - Denkmalschutz, Verwaltungsakt. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.4.1982-5 S 2334/81. Rechtskräftig.
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 955
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
SEBI: Zs 388-4
BBR: Z 47
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
1. Die Schutzwürdigkeit eines Kulturdenkmals i.S. von § 2 DSchG ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz; es bedarf zu ihrer Begründung keiner konstitutiven Behördenentscheidung. 2. Die Denkmalschutzbehörden sind ermächtigt, zur Klärung der Schutzwürdigkeit einer Sache feststellende Verwaltungsakte zu erlassen. 3. Ein feststellender Verwaltungsakt in diesem Sinn liegt nur dann vor, wenn der betroffene Bürger unter Berücksichtigung aller ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung die Erklärung der Behörde als eine verbindliche Regelung auffassen konnte oder musste. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Schutzwürdigkeit, Verwaltungsakt, Einzelfallregelung, Außenwirkung, VGH-Urteil
Zeitschrift
Ausgabe
item.page.dc-source
Die öffentliche Verwaltung, Stuttgart 35(1982)Nr.16, S.703-704
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
item.page.dc-subject
Recht, Denkmalschutz, Kulturdenkmal, Schutzwürdigkeit, Verwaltungsakt, Einzelfallregelung, Außenwirkung, VGH-Urteil