"Zur Zulässigkeit von Einkaufszentren, Verbrauchermärkten und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben im unbeplanten Innenbereich unter Berücksichtigung von § 11 Abs. 3 BauNVO".

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241

Dokumenttyp (zusätzl.)

Zusammenfassung

Ist § 34 Abs. 3 BBauG anwendbar, so muss vor allem § II Abs. 3 BauNVO beachtet werden. Nach dieser Vorschrift sind Einkaufszentren ohne Ausnahme nur in Kern- oder Sondergebieten zulässig. Für großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe gilt in der Regel das gleiche, wenn deren Geschossfläche (§ 20 BauNVO) 1.500 qm übersteigt (§ II Abs. 3 S .3 BauNVO) .Der Autor erörtert die verschiedenen Rechtsfragen, die bei Errichtung von Einkaufszentren eine Rolle im unbeplanten Innenbereich spielen und befasst sich insbesondere mit dem Problem, ob und unter welchen Voraussetzungen sich diese Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Abschließend werden nachbarrechtliche Probleme erörtert. rh

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Baunutzungsverordnung, Innenbereich, Baugebiet, Einkaufszentrum, Verbrauchermarkt, Nachbarrecht, Innenbereich, Paragraph 2, Baunutzungsverordnung, Paragraph 34, Bundesbaugesetz

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Baurecht 13(1982)Nr.5, S.412-421, Lit.

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Recht, Baunutzungsverordnung, Innenbereich, Baugebiet, Einkaufszentrum, Verbrauchermarkt, Nachbarrecht, Innenbereich, Paragraph 2, Baunutzungsverordnung, Paragraph 34, Bundesbaugesetz

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries