Nachträgliche Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung. Zweites Wohnungsbaugesetz. § 82 Abs. 4. OVG Bremen, Urt. v. 25.5.1982 - OVG 1 BA 79/81.

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1983

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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67

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Zusammenfassung

Hat sich die Personenzahl des Eigentümers eines Familienheims nach Bezugsfertigung, jedoch vor Inkrafttreten des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 erhöht, sind bei der Entscheidung über den Antrag auf nachträgliche Anerkennung als steuerbegünstigter Wohnraum die Wohnflächengrenzen des II. WoBauG i.d.F. vom 1.9.1976 und nicht des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1980 anzuwenden. -y-

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Bundesbaublatt 31(1982)Nr.12, S.865-866, Lit.

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