Parkregelungen für Anwohner.

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SEBI: Zs 1627-4

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Zusammenfassung

Nach der neuen Fassung des Straßenverkehrsgesetzes ist der BMV ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen, die Parkmöglichkeiten für Anwohner zulassen und regeln. Wesentlich ist, dass getrennt eine Art von Parkflächen für Anwohner und solche für sonstige Bedürfnisse ausgewiesen werden. Es wird dabei unterschieden nach Kerngebieten mit geringem Bewohneranteil und hohem Anteil eines "qualifizierten Bedarfs", nach Mischgebieten mit hohem Bewohneranteil und "qualifiziertem Bedarf" sowie nach Mischgebieten mit weit überwiegendem Bewohneranteil und geringem Anteil "qualifiziertem Bedarf". Als Regelungssysteme kommen je nach Gebiet Halteverbote und Parkuhren sowie Parkscheinautomaten mit unterschiedlicher Zeitwirkung infrage. Anwohner beantragen und erhalten Parkberechtigungen. Sondergruppen - wie für Ladezwecke, Dienstleistungen, Versorgung - sind über Parkuhren bzw. Parkscheinautomaten zu berücksichtigen. DS

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Recht, Verkehr, Parken, Parkregelung, Anwohner, Parkberechtigung, Parkschein, Parkuhr, Halteverbot

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Polizei, Technik, Verkehr, Wiesbaden (1980)Nr.12, S.554-567, Abb.

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Recht, Verkehr, Parken, Parkregelung, Anwohner, Parkberechtigung, Parkschein, Parkuhr, Halteverbot

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