Das Recht der Beiräte für Landespflege in Rheinland-Pfalz.

Lorenz, Helmut
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1980

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SEBI: 82/4845

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Zu den Neuerungen, die im Zuge der seit 1970 in Gang befindlichen Novellierung der Naturschutzgesetze eingeführt wurden, gehört, daß bei den Behörden in Rheinland-Pfalz Beiräte für Landespflege gebildet werden. Rheinland-Pfalz war mit seinem Landesgesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 14. Juni 1973 (Landespflegegesetz) hierbei vorangegangen und hat diese Regelung auch in der dem Bundesnaturschutzgesetz angepaßten und ab 1. Januar 1979 gültigen Neufassung des Landespflegegesetzes beibehalten. Die nach dem alten Naturschutzgesetz bis dahin bestehenden Naturschutzstellen mit Ihren Naturschutzbeauftragten sowie der wissenschaftliche Beirat der ehemaligen Landesstelle für Naturschutz entfielen. Doch kam es dem Gesetzgeber darauf an, auch in Zukunft die sachkundige Mitarbeit engagierter Mitbürger institutionalisiert zu gewährleisten. Das neue Instrument hierfür wurden die Beiräte für Landespflege. Dieser Sonderdruck dient der Darstellung und Erläuterung der für die Beiräte für Landespflege geltenden Rechtsgrundlagen. difu

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Bad Dürkheim:Selbstverlag (1980), 32 S., Lit.

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Serie/Report Nr.

Pollichia; Sonderdr. 2

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