Erweiterung des Angebots an Bauland durch bodenrechtliche Instrumente - zur neueren Diskussion über den Planungswertausgleich.

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Köln

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ZLB: 98/1599-4

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Abstract

Eine Angebotserhöhung an Grundstücken für die Wohnbebauung kann zum Sinken der qm-Preise und damit der Miet- und Kapitalkosten beitragen. Dies kann durch fiskalische und bodenrechtliche Anreize für die Grundstückseigentümer im Geltungsbereich von Bebauungsplänen erreicht werden, damit diese verstärkt am Bodenmarkt in Erscheinung treten. Die Einnahmen aus der Anwendung solcher Mittel können für notwendige Erschließungsmaßnahmen verwendet werden. Dieser Planwertausgleich kann als ein Internalisierungsinstrument prinzipiell in einem marktwirtschaftlichen System gerechtfertigt werden, da er Grundstückswertsteigerungen erfaßt, die durch die Planungstätigkeit der Kommunen entstehen. Bei der praktischen Anwendung ergibt sich allerdings z.B. das Problem, zwischen planungsbedingten und sonstigen Wertsteigerungen zu unterscheiden. Zumindest ein 100%iger Abschöpfungssatz wäre sicher rechtlich angreifbar. Die Wirkung des Instruments kann als zielentsprechend angesehen werden. Da die Fälligkeit nicht von der Nutzungsrealisierung abhängt, ist eine Zurückstellung der gewünschten Grundstücksverwertung durch den Planwertausgleich nicht zu erwarten. eh/difu

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20 S.

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Vorträge und Diskussionsbeiträge; 1997,13