Der Rückerstattungsanspruch des Mieters einer Sozialwohnung bei überzahlter Kostenmiete.
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
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Abstract
Für die Durchsetzung des Rückerstattungsanspruchs des Mieters im Prozess wegen überzahlter Kostenmiete kommen vor allem zwei Wege in Betracht: Der Mieter erhebt eine Leistungsklage. Diese bietet sich regelmäßig an, wenn er selbst in der Lage ist, den Betrag zu ermitteln, der über der Kostenmiete liegt und demzufolge zuviel entrichtet wurde. Kann der Mieter nicht ermitteln, welcher Betrag ihm zurückzuerstatten ist, kann er zunächst eine Klage auf Auskunft gemäß § 8 IV 1 WoBindG erheben. Während des Verfahrens kann er dann von der Auskunfts- zur Leistungsklage übergehen. Darin liegt eine zulässige Klageerweiterung. rh
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Sozialwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Mietzins, Kostenmiete, Rückerstattung
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Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1982)Nr.6, S.143-146, Lit.
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Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Sozialwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Mietzins, Kostenmiete, Rückerstattung