HessStraßenG § 11. Folgekostenlast für Umlegung von Versorgungsleitungen. BGH, Urteil vom 8.5.1981 - V ZR 94/80, Frankfurt.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1982
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Bundesgerichtshof erkennt das Veranlassungsprinzip nicht als allgemeine Rechtsgrundlage für eine Folgekostenpflicht des Eigentümers eines Straßenkörpers oder des Straßenbaulastpflichtigen an. Welche Partei die Kosten zu tragen hat, die infolge einer Veränderung der Straße durch Umlegung bereits verlegter Leitungen entstehen, ist dem Vertrage zu entnehmen, der den Rechtsbeziehungen des Straßeneigentümers (Baulastpflichtigen) oder des Versorgungsunternehmens zugrunde liegt. rh
item.page.description
Schlagwörter
Recht , Verkehr , Versorgungsleitung , Gas , Folgekosten , Umlegung , Rechtsprechung , BGH-Urteil , Straßenbaulast
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 35(1982)Nr.23, S.1283, Lit.
Seiten
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Recht , Verkehr , Versorgungsleitung , Gas , Folgekosten , Umlegung , Rechtsprechung , BGH-Urteil , Straßenbaulast