Neuzuteilung, Eigentumsübergang und Besitzantritt im Umlegungsverfahren unter besonderer Berücksichtigung des Rechtsschutzes der Grundeigentümer.

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IRB: Z 1049

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Unter den Erwerbsarten des Grundeigentums steht die Übereignung durch Rechtsgeschäft im Vordergrund. Dazu bedarf es des Grundbucheintrages. Daneben gibt es außergewöhnliche Erwerbsarten von Grundeigentum. Hierzu gehören die Enteignung sowie die enteignungsähnliche Güterzusammenlegung und die Baulandumlegung. Beide haben im Zuge des Wachstums von Gemeinden sowie aufgrund des Strukturwandel in der Landwirtschaft an Bedeutung gewonnen. Das kantonale Recht hat sich dieser Entwicklung erst zögernd angepasst. Der Bericht greift einige rechtliche Aspekte der Neuzuteilung, des Eigentumsüberganges und des Besitzantritts heraus. Sie werden mit den Rechtsgrundlagen einiger Kantone verglichen. hb

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Recht, Eigentum, Grundeigentum, Eigentumsübertragung, Neuzuteilung, Baulandumlegung, Güterzusammenlegung, Enteignungsrecht, Kantonalrecht, Bundesrecht

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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 83(1982) Nr.6, S.241-258, Lit.

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Recht, Eigentum, Grundeigentum, Eigentumsübertragung, Neuzuteilung, Baulandumlegung, Güterzusammenlegung, Enteignungsrecht, Kantonalrecht, Bundesrecht

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