Zu den "städtebaulichen Gründen" und den "Grundzügen der Planung" im BBauG.
Zitierfähiger Link:
Keine Vorschau verfügbar
Datum
1982
item.page.journal-title
item.page.journal-issn
item.page.volume-title
Herausgeber
Sprache (Orlis.pc)
ZZ
Erscheinungsort
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Der Autor untersucht den rechtlichen Begriff "aus städtebaulichen Gründen". Dieser Begriff ist nichts anderes als "Gründe des öffentlichen Interesses", sofern diese auf die planungsrechtlichen Kategorien der Bodennutzung abzielen. Der Gebrauch des Begriffs "städtebauliche Gründe" als Plan- und allgemeines Festsetzungserfordernis im Sinne der §§ 1 Abs. 3 BBauG und 9 Abs. 1 BBauG, als besonderes Festsetzungserfordernis für die gesetzlichen Bestimmungen und als sonstiges Tatbestandsmerkmal in § 77 Abs. 1 a BBauG ist einheitlich. rh
item.page.description
Schlagwörter
Zeitschrift
Ausgabe
Erscheinungsvermerk/Umfang
Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.4, S.173-181, Lit.