Zu den "städtebaulichen Gründen" und den "Grundzügen der Planung" im BBauG.

Ziegler, Juergen
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1982

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Der Autor untersucht den rechtlichen Begriff "aus städtebaulichen Gründen". Dieser Begriff ist nichts anderes als "Gründe des öffentlichen Interesses", sofern diese auf die planungsrechtlichen Kategorien der Bodennutzung abzielen. Der Gebrauch des Begriffs "städtebauliche Gründe" als Plan- und allgemeines Festsetzungserfordernis im Sinne der §§ 1 Abs. 3 BBauG und 9 Abs. 1 BBauG, als besonderes Festsetzungserfordernis für die gesetzlichen Bestimmungen und als sonstiges Tatbestandsmerkmal in § 77 Abs. 1 a BBauG ist einheitlich. rh

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.4, S.173-181, Lit.

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