Ist bei Modernisierungsvereinbarungen nach § 43 dem Eigentümer die Anwendung der VOB vorgeschrieben oder ist dem Eigentümer die Anwendung der VOB aufzuerlegen?
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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4
SEBI: Zs 3022-4
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Zusammenfassung
Eigentümer, die mit der Gemeinde eine Modernisierungsvereinbarung abschließen, sind nicht verpflichtet, die VOB anzuwenden, wie auch die Gemeinde ihrerseits nicht verpflichtet ist, die Anwendung der VOB von den Partnern von Modernisierungsvereinbarungen zu verlangen. Nur dann, wenn Kostenerstattungsbeträge direkt vom Land den Eigentümern bewilligt werden sollten, handelt es sich um Zuwendungen des Landes an den Eigentümer, für die die Bestimmungen des Landeshaushaltsrechts, das in solchen Fällen die Anwendung der VOB vorsieht, gelten. rh
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Baurecht, Recht, Vertrag, Verwaltung, Modernisierung, Modernisierungsvereinbarung, Instandsetzung, StBauFG, Bauvertrag, VOB, Städtebauförderungsgesetz
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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 5(1982)Nr.2, S.57-59 Lit.
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Baurecht, Recht, Vertrag, Verwaltung, Modernisierung, Modernisierungsvereinbarung, Instandsetzung, StBauFG, Bauvertrag, VOB, Städtebauförderungsgesetz