Die Freihaltung von Verkehrsflächen durch die Landesraumordnung. Zwei Rechtsgutachten.
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SEBI: 82/1315
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GU
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Abstract
Die Planung von Verkehrswegen, im besonderen von überregionalen Straßen, kann aus einer Reihe von Gründen nicht kurzfristig erfolgen. Sie muß vielmehr auf lange Sicht vorausschauend angelegt sein. Aus dieser langfristigen Konzeption ergeben sich jedoch immer wieder zahlreiche Probleme. Eines der schwierigsten ist zweifellos die Sicherung der für die künftigen Verkehrswege erforderlichen Flächen. Denn die Konkretisierung von Planungszielen hinsichtlich bestimmter überörtlich bedeutsamer Verkehrswege erfolgt nicht selten schon lange vor der Fertigstellung einer Gesamtplanung und deren rechtlicher Fixierung in Raumordnungsprogrammen. Dieses Gutachten trägt zur Klärung dieser für die Raumordnung und den Straßenbau gleichermaßen bedeutsamen Fragen bei. difu
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Raumordnung, Landesplanungsrecht, Verkehrswegeplanung, Freiflächenplanung, Planungskompetenz
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Linz:Traumer (1980), 55 S., Lit.
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Raumordnung, Landesplanungsrecht, Verkehrswegeplanung, Freiflächenplanung, Planungskompetenz
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Schriftenreihe des Instituts für Raumordnung und Umweltgestaltung; 11