Die Zweckmäßigkeit der Verwendung von Ausschüssen in der Verwaltung.

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SEBI: Ser 847-2

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Zusammenfassung

Verwaltungsentscheidungen können entweder von Einzelpersonen oder von einer gemeinsamen entscheidenden Gruppe getroffen werden.In den Nachkriegsjahren ist die Anzahl der Ausschüsse in den Verwaltungen sprunghaft angestiegen.Verwaltungsausschüsse werden nicht nach allgemeinen Grundsätzen und Richtlinien gebildet, sie scheinen vielmehr unkontrolliert zu wachsen.Mit ihrer Zunahme treten auch ihre nachteiligen Auswirkungen vermehrt in den Vordergrund, was den Ruf nach einer Eindämmung laut werden läßt.Die Arbeit widmet sich der Suche nach den Grenzen der Zweckmäßigkeit der Verwendung von Ausschüssen in der Verwaltung.Die Zweckmäßigkeit ist dabei am Ziel der Erreichung einer höchstmöglichen Effektivität und Wirtschaftlichkeit der Verwaltung auszurichten.Andere Erwägungen, die auf die Frage der Zweckmäßigkeit beeinflussend wirken können, wie etwa mehr Demokratisierung durch Bürgerbeteiligung, schließt die Untersuchung aus. ks/difu

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Ausschuss, Zweckmäßigkeit, Dekonzentration, Verwaltungsausschuss, Dezentralisation, Interessenvertretung, Interessenausgleich, Kontrolle, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation

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Köln: Heymann (1968), 235 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1968)

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Ausschuss, Zweckmäßigkeit, Dekonzentration, Verwaltungsausschuss, Dezentralisation, Interessenvertretung, Interessenausgleich, Kontrolle, Verwaltungsrecht, Verwaltungsorganisation

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Schriften zur Verwaltungslehre; 2