Rat und Beratung in der deutschen öffentlichen Verwaltung
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1965
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SEBI: CM 272
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Zusammenfassung
Die Problematik des Ratgebens findet in der neueren Philosophie oder in der psychologischen und anthropologischen Literatur eine nur recht untergeordnete Behandlung.In der älteren Literatur der sogenannten praktischen Philosophie stellt die Angewiesenheit des Menschen auf Rat und Beratung des Mitmenschen, die Fähigkeit, mit sich selbst zu Rate zu gehen und anderen einen Rat zu geben, ein Thema allererster Ordnung dar.Auch im modernen Staat haben Rat und Beratung Eingang gefunden, ihnen ist auf vielen Gebieten ein fester Platz zugewiesen.Erstmals hat Küchenhoff dieses Ratsprinzip als allgemeines verfassungsrechtliches Prinzip am Beispiel des Betriebsverfassungsgesetzes dargestellt.Die Arbeit erörtert das Prinzip des Ratgebens und der Beratung für den Bereich des Verwaltungsrechts.Umfang, Inhalt und Grenzen der Beratung werden ebenso erfaßt wie eine mögliche Haftung. ks/difu
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Würzburg:(1965), XXIII, 111 S., Lit.(jur.Diss.; Würzburg 1965)