Zum Begriff "Ordnungsgemäße Landwirtschaft" im Bundesnaturschutzgesetz. Ergebnisse eines Expertengespräches am 14./15.Januar 1981 in Göttingen.

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SEBI: 81/1705

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Für den Naturschutz und die Landschaftspflege muß erheblich mehr als bisher getan werden.Gegen diese Forderung erhebt sich kein ernstzunehmender Widerspruch.Wenn es jedoch darum geht, Konsequenzen zu ziehen, um konkrete Ziele des Naturschutzes zu erreichen, dann ist es mit der Einmütigkeiz vorbei.So befürchten unter anderem die Landwirte, daß sie in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unzumutbar eingeengt werden.Zur Überwindung der unbestreitbaren Zielkonflikte müssen aber Kompromisse gefunden werden.Die vorgesehene Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes ließ es angebracht erscheinen, die anstehende Problematik noch einmal zu diskutieren.Die Agrarsoziale Gesellschaft hat daher auf Initiative des Umweltbundes ein Expertengespräch über den Begriff "ordnungsgemäße Landwirtschaft" veranstaltet.In dieser Schrift sind die vom Umweltbundesamt konzipierte Gesprächsgrundlage, die zu den einzelnen Themenbereichen einführenden Kurzreferate sowie die zusammengefaßte Diskussion veröffentlicht. on/difu

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Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Landwirtschaftsklausel, Flurbereinigung, Umweltschutz

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Göttingen:Selbstverlag (1981), 86 S., Abb.; Tab.; Lit.

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Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsökologie, Landschaftsplanung, Landwirtschaftsklausel, Flurbereinigung, Umweltschutz

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ASG - Kleine Reihe; 24