Geldleistungen bei Verstoß gegen Wohnungsbindung. Wohnungsbindungsgesetz 1974 §§ 1, 4, 7, 16, 25, 34, Zweite Berechnungsverordnung §§ 44, 46. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27.Mai 1981 -BVerwG 8C 51.79.
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1982
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IRB: Z 177
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
SEBI: Zs 789-4
BBR: Z 67
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Zusammenfassung
Der Kläger ficht einen Bescheid an, durch den der Beklagte von ihm eine Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung unterliegenden Wohnung erhebt. In mehreren Instanzen wird gestritten; das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in der Revision, dass die Erhebung einer Geldleistung einen schuldhaften Verstoß gegen die wohnungsbindungsrechtlichen Vorschriften voraussetzt. Zur Bemessung der Geldleistung führt das Gericht aus, dass die Wohnfläche zugrunde zu legen ist, für die die während der Dauer des Verstoßes geltenden Berechnungsvorschriften Anwendung findet. kj
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Bundesbaublatt 31(1982)Nr.1, S.68-71